AGB
Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen – Gast und der Firma HD Dienstleistungen – Anbieter -, mit Firmensitz in der Liegnitzer Str. 13, 34537 Bad Wildungen.
Vertragsschluss
Mit der Buchung schließen Sie einen Vertrag über die von Ihnen ausgewählte Ferienwohnung verbindlich ab. Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Reiseportale, Webseite), schriftlich oder mündlich persönlich oder per Telefon erfolgen. Bei elektronischer Buchung erhalten Sie eine Nachricht.
Die Buchung wird über die Buchungsportale angenommen.
Nebenabsprachen Ihres Aufenthaltes sind mit uns telefonisch zu führen.
Bezahlung
Der vereinbarte Preis wird über die Buchungsportale abgerechnet. Bei direkten Buchungen über unsere Internetseite oder telefonischer Buchung erhalten Sie ca. 4 Wochen vor Anreise eine Rechnung per Mail. Diese Gesamtrechnung ist direkt fällig.
Bei Last-Minute-Buchungen können Sie vor Ort in bar bezahlen. (Ausnahme – keine Kartenzahlung vor Ort möglich.
Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf das Beziehen der Unterkunft.
Leistungen, die zusätzlich erfolgen, also nicht in dem vereinbarten Preis enthalten sind, sind vor Ort bar zu bezahlen.
Leistungen und Preise
Unsere Leistungen bestehen darin, dass wir die beschriebene Ferienwohnung mit den beschriebenen Parkmöglichkeiten, Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung stellen.
Soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht gesondert ausgewiesen, sind in den aufgeführten Preisen die Kosten für Kurtaxe oder eine erforderliche Zusatzreinigung nicht enthalten und vor Ort zu zahlen.
Die im Prospekt, auf der Internetplattform oder in der Reisebestätigung genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen usw.) sind nicht Bestandteil unserer Leistungspflicht und stellen keine Zusicherungen eines Beschaffenheitsmerkmals der Mietsache dar, sondern erfolgen ohne Gewährleistung. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser und Elektrizität). Angaben über Wetterverhältnisse stellen ebenfalls keine Zusicherung dar.
An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 12:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die Meldedaten sind im Vorfeld der Anreise per Mail zu übermitteln. Spätestens zu Beginn des Aufenthalts.
Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen, die vor Ort zu zahlen ist. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Ferienhauses und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist und keine sonstige Gegenforderung des Vermieters bestehen.
Für den Fall vom Gast zu vertretenden Schäden an dem Ferienhaus und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB) oder es kann eine Verrechnung mit einer eventuell gezahlten Kaution erfolgen oder es erfolgt eine Inrechnungstellung durch den Vermieter.
Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnungen bis spätestens 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei nicht angekündigter, verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung.
Diese beträgt 50,00€ (netto) bei einer Räumung 14:00 Uhr und 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 16:00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
Abweichend davon bleibt es Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Räumung Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
Rücktritt und Nichtantritt
Sie sind bis zum Beginn der Mietzeit zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch oder nehmen Sie das Mietobjekt bei Mietbeginn nicht in Anspruch, so tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Mietpreis ein Anspruch auf angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt oder den Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Mietpreis. Dies gilt nicht, sofern wir den Rücktrittsgrund zu vertreten haben oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Zu beachten sind dabei die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die für gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung. Die nach diesen Grundsätzen pauschalisierte Entschädigung beträgt vom Mietpreis bei Rücktritt
Ab 7 Tage vor Reisebeginn 100 %
ab 14 Tage vor Reisebeginn 50 %
bis zwei Wochen vor Reisebeginn 0 %
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Abweichend davon bleibt es Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Pflichten und Obliegenheiten des Gastes/Schlüsselkaution und -verlust
Der Gast sowie die übrigen Reiseteilnehmer haben das Mietobjekt samt Inventar und die vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Besteht eine Hausordnung so ist diese zu beachten. Insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.
Die Details zur Schlüsselübergabe erhält der Gast vor Anreise per Mail vom Gastgeber. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch eine Schlüsselbox mit Zahlencode. Es besteht somit keine Notwendigkeit für die Anwesenheit des Gastgebers. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend zu melden. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für die Neuerstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Anzahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können wir dem Mietobjekt verweisen oder zusätzlich in Rechnung stellen.
Das Haus ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Die Reinigung der Kücheneinrichtung, des Geschirrs, des Bestecks und der Gläser etc. ist Sache des Gastes. Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Endreinigung. Die Mülleimer sind zu leeren und auszuräumen. Erfolgen diese Reinigungsmaßnahmen bei Abreise nicht oder nicht ordnungsgemäß und entsteht der Reinigungskraft dadurch mehr als für die Endreinigung üblicher Reinigungsaufwand, so trägt der Vertragspartner die dadurch entstehenden Kosten.
Bei Abreise sind Fenster und Türen ordnungsgemäß zu verschließen und sämtliche Schlüssel auf dem Küchentisch zu hinterlegen.
Verursacht der Gast oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, so ist dieser unverzüglich zu melden. Der Gast haftet für alle von ihm und den übrigen Teilnehmer oder von seinen Gästen während der Mietzeit schuldhaft verursachten Schäden.
Haustiere und Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Rauchen innerhalb des Mietobjektes ist nicht gestattet.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Vermieters ist für andere Schäden als Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen ausgeschlossen. Eine Sach- und Rechtsmangelhaftung auf Mietminderung kann aufgrund § 536 Abs. 4 BGB nicht ausgeschlossen werden. Im Falle der Nichtbewohn-barkeit einer Unterkunft durch höhere Gewalt (Elementarschäden, gravierende Schäden an den Versorgungsleitungen, dauerhafter und nicht in angemessener Zeit reparabler Ausfall der Heizung) steht dem Gast eine Erstattung des Teils der Leistung zu, die er nicht in Anspruch nehmen konnte. Darüberhinausgehende Ansprüche (Beschaffung eines Ersatz-Quartiers oder Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden) bestehen nicht.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Über die für den Vertragspartner geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften hat sich der Vertragspartner selbst zu informieren.
10 Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für Vertragsabwicklung erforderlich.
Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirsam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Wildungen. Gerichtsstand für Mietrecht ist Fritzlar. Allgemeiner Gerichtsstand ist Fritzlar.
Bad Wildungen, 01. Januar 2022 gültig ab 01.01.2022